Neues von der Golfanlage Schloß Reichmannsdorf

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Herzlich Willkommen

auf der Internetseite der Golfanlage Schloß Reichmannsdorf! Sie haben hier vorab die Möglichkeit, sich ausführlich über unseren schönen 18-Loch Golfplatz zu informieren. Noch lieber begrüßen wir Sie, liebe Mitglieder und Interessierte, persönlich!
Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, Greenfeegäste dreimal im Jahr zu vergünstigtem Greenfee mitzubringen.
Für „Nichtgolfer“ bieten wir in dieser Saison einen begleiteten Spaziergang über den Golfplatz an. Entdecken Sie die Schönheit eines Golfplatzes ohne Golfspielen zu „müssen“! Wir vermitteln Ihnen hierfür ein Mitglied, das Sie begleiten kann. Oder vielleicht haben Sie ja auch Bekannte, die bei uns Golf spielen und Sie einmal zu einem Rundgang mitnehmen.
Erleben Sie die Schönheit des Platzes, frische Luft und Natur pur und steigen Sie ein in die Welt der Golfer und genießen Sie danach eine gemütliche Rast auf der Terrasse bei Kaffee und Kuchen oder einem kühlen Weißbier.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihr
Franz von Schrottenberg und das gesamte Schloß Reichmannsdorf Golf-Team



Platz

offen

Hunde willkommen, bitte im Clubhaus anmelden.

Carts

erlaubt

Trolleys

erlaubt

Pro Shop

geöffnet

täglich 9.00 bis 18.00 Uhr

Sekretariat

geöffnet

täglich 9.00 bis 18.00 Uhr

Regelfrage der Woche

Eine Spielerin hat ihren Ball in einen Busch gespielt. Sie erklärt ihren Ball für unspielbar und droppt ihn regelgerecht. Der Ball rollt nach dem Aufkommen ein kurzes Stück zurück in den Busch in eine nun noch schlechtere Lage.

Die Spielerin meint, da sie ja ohnehin einen Strafschlag nehmen müsste, könnte sie ohne weiteren Strafschlag einen erneuten Droppversuch unternehmen.

Die Mitbewerber sehen das anders, schließlich sei der Ball weder näher zur Fahne noch mehr als zwei Schlägerlängen weit gerollt. Wer hat Recht?

Da haben Sie leider nicht Recht.

In den Regeln 28 (Ball unspielbar) und 20-2c (Ball erneut wann fallen lassen) ist ein erneutes Fallenlassen des Balls für die beschriebene Situation nicht erwähnt.

Daher muss die Spielerin die Nachteile ihres Handelns genauso tragen, wie sie die Vorteile nutzen dürfte. Es wird ihr also nichts anderes übrig bleiben, als den Ball erneut mit einem weiteren Strafschlag für unspielbar zu erklären.

Außerdem dürfte es hilfreich sein, sich die möglichen Konsequenzen eines Dropps an einer bestimmten Stelle vorher zu überlegen.

Das ist richtig.

In den Regeln 28 (Ball unspielbar) und 20-2c (Ball erneut wann fallen lassen) ist ein erneutes Fallenlassen des Balls für die beschriebene Situation nicht erwähnt.

Daher muss die Spielerin die Nachteile ihres Handelns genauso tragen, wie sie die Vorteile nutzen dürfte. Es wird ihr also nichts anderes übrig bleiben, als den Ball erneut mit einem weiteren Strafschlag für unspielbar zu erklären.

Außerdem dürfte es hilfreich sein, sich die möglichen Konsequenzen eines Dropps an einer bestimmten Stelle vorher zu überlegen.

In den Regeln 28 (Ball unspielbar) und 20-2c (Ball erneut wann fallen lassen) ist ein erneutes Fallenlassen des Balls für die beschriebene Situation nicht erwähnt.

Daher muss die Spielerin die Nachteile ihres Handelns genauso tragen, wie sie die Vorteile nutzen dürfte. Es wird ihr also nichts anderes übrig bleiben, als den Ball erneut mit einem weiteren Strafschlag für unspielbar zu erklären.

Außerdem dürfte es hilfreich sein, sich die möglichen Konsequenzen eines Dropps an einer bestimmten Stelle vorher zu überlegen.