Leider hat die die Bayerische Staatsregierung die aktuellen Corona Verordnungen nun auch so interpretiert, dass auch die Sportausübung auf Golfplätzen in jedweder Form untersagt ist. Deshalb bleibt uns nichts anderes übrig, als den Golfplatz inkl. Range, Klubhaus etc. zu schließen! Dies gilt erst einmal bis zum 07. März 2021.
Wir gehen aktuell davon aus, dass Golfanlagen in Bayern auch über den 07. März 2021 hinaus geschlossen bleiben. Bitte haltet Euch an das Verbot.